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​Was ist unser Auftrag?

Zu den Kenntnissen, die ein Fliesenleger haben muss, gehören Grundlagen der Bauphysik wie Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz und Wissen um die zu verarbeitenden Materialien. Die theoretischen Kenntnisse um Ansetz-, Verlege- und Verankerungstechniken von Platten müssen ebenso beherrscht werden, wie Kenntnisse der Ausführung von chemisch beständigen Belägen.

 

Da der Fliesenleger wesentlich zum Erscheinungsbild des fertigen Raumes beiträgt, sollte er über gestalterische Fähigkeiten verfügen und Grundlagen der Farblehre und Gestaltung beherrschen. - Dazu kommen noch die allgemeinen Kenntnisse, die jeder Handwerker haben sollte, wie Kenntnisse der Massenberechnung, der einschlägigen DIN-Normen und der Verdingungsordnung für Bauleistungen, Vorschriften der Bauaufsicht, der einschlägigen Vorschriften der Unfallverhütung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit.Fliesenleger müssen in der Lage sein, Entwurfsskizzen, Werkzeichnungen, Verlegepläne und Detailzeichnungen zu lesen und auch selbst anzufertigen.

 

Sie müssen die Ausführung von Fliesen-, Platten-, Mosaikarbeiten einschließlich der Herstellung von notwendigen Dämm- und Sperrschichten, Putzuntergründen und Estrichen beherrschen.

Dazu gehören: Prüfen und Vorbereiten von Untergründen, Herstellen von Unterputzen, Estrichen und chemisch beständigen Belägen, Zubereiten von Mörtel, sowie Verarbeiten von Dünnbettmörtel, Kleber und Kitt, Messen, Teilen, Schleifen und Bohren von Fliesen und Platten, Ansetzen und Verlegen von Fliesen, Platten und Mosaik sowie Verankern von Platten - Ausfugen der Beläge sowie Anlegen und Verfüllen von Dehnungs- und Trennfugen.

 

Auch die Herstellung und Aufstellung von Trennwänden sowie Einbau von Fertigteilen, zum Beispiel das Versetzen von Glasbausteinen gehört zum Tätigkeitsfeld des Fliesenlegers.

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